Schulungen für Personalräte mit lea – Wie geht das?
Was ist für Teilnehmende zu beachten? Mehr Informationen
Hilfskräfteräte an hessischen Hochschulen: Grundlagen, Arbeitsweisen, Perspektiven
Schulung und Vernetzungstagung studentischer Hilfskräfteräte
Tagungsleitung Tobias Cepok
Referent Carlo Weber
Kategorie Tarif und Recht
Ort Kassel
Termin 14.05.25, 10:00 Uhr - 17:00 Uhr
Entgelt 380 € Entgelt Hilfskräfterat (Übernahme Arbeitgeber)
Art PR-Schulung
Schulung für Hilfskräfteräte an hessischen Hochschulen
"Grundlagen, Arbeitsweisen, Perspektiven - Schulung für studentische Hilfskräfteräte"
von Mittwoch, den 14. Mai 2025, 10 bis 17:00 Uhr in Kassel ein.
Programm
Ab 10:00 Uhr Offenes Ankommen bei einem heißen Kaffee
10:15 - 10:30 Uhr Begrüßung, Vorstellungsrunde und und Erwartungsabfrage; Moderation durch den Tag Niklas Beick (Sprecher der Studierenden in der GEW Hessen)
10:25 - 11:00 Uhr Hilfskräfterat & Gewerkschaften - Verschiedene Rollen, Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit sowie Ausblick auf die Tarifrunde Hessen 2026 (Gastbeitrag: Tobias Cepok, Referent für Hochschule und Forschung der GEW Hessen)
11:00 - 12:30 Uhr Zusammenarbeit mit dem Personalrat - Gastdiskutanin: Karolin Gunkel, Personalratin an der Universität Kassel (angefragt)
12:30 - 13:15 Uhr Gemeinsames Mittagessen
13:15 - 14:45 Grundlagen des Hessischen Personalvertretungsgesetzes und "was dürfen Hilfskräfteräte in Hessen überhaupt?" - Gastreferent: Carlo Weber, Rechtsanwalt von Kröll & Weber Rechtsanwälte aus Frankfurt
14:45 - 15:00 Uhr Kaffeepause
15:00 - 16:15 Uhr Vorbild Thüringen? Die Arbeit der Assistenzräte - Gastdiskutanin: Lorenz Hartung, Assistenzrat Universität Erfurt
16:15 - 16:45/17 Uhr Feedback, weitere Zusammenarbeit & Tagesabschluss
Diese Veranstaltung richtet sich explizit an alle interessierten Hilfskräfteräte an hessischen Hochschulen. Sehr gerne könnt Ihr auch konkrete Anliegen zur Schulung mitbringen und wir versuchen diese vor Ort zu beantworten oder Euch im Nachgang bei der Weiterarbeit zu unterstützen.
Der Teilnahmebeitrag enthält die Seminarkosten sowie die Kosten für Verpflegung und Übernachtung (so nicht anders vereinbart). Die Kosten sind durch den Arbeitgeber zu tragen. Dazu ist ein Beschluss des Personalrats erforderlich. Die Freistellung zur Seminarteilnahme und die Kostenübernahme durch die Dienststelle ist gemäß §§ 44 und 54 Abs1 i.V.m. 46 BPersVG bzw. den entsprechenden Landesregelungen zu beantragen. Die lea bildungsgesellschaft wird nach dem Seminar die Seminarkosten in Rechnung stellen. Fahrtkosten sind grundsätzlich direkt mit dem Arbeitgeber abzurechnen.