Schulungen für Personalräte mit lea – Wie geht das?

Was ist für Teilnehmende zu beachten? Mehr Informationen

Schulung für Personalräte: Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen

Nr. TR0949 | Frei:

Tagungsleitung Peter Zeichner

Referentin Elke Hofmann

Kategorie Tarif und Recht

Ort Friedberg

Termin 31.03.25, 09:00 Uhr - 16:00 Uhr

Entgelt 225 € Entgelt PR (zahlt Land Hessen)

Art PR-Schulung

 

Gemeinsam mit dem GEW-Kreisverband Friedberg und der GEW-Fraktion im Gesamtpersonalrat beim Staatlichen Schulamt in Friedberg veranstaltet die lea bildungsgesellschaft diese eintägige Personalräteschulung. Die Schulung richtet sich an alle schulischen Personalräte in Friedberg, Bad Nauheim, Butzbach, Bad Vilbel, Rosbach und umliegende Gemeinden. Gerne können auch weitere Kolleg*innen aus dem Bereich des SSA Bad Vilbel teilnehmen.

Programm

9:00 Uhr Anreise, Organisatorisches, Abfrage aktueller Probleme bzw. Themenwünsche
9:30 Uhr Allgemeine Einführung in den großen Themenkomplex Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen

Kaffeepause

11:30 Uhr Gesundheitsmanagement und Wiedereingliederungsmanagement an Schulen

Mittagspause

13.30 Uhr Exkurs zu einem besonderen Themenkomplex: Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte als notwendige Voraussetzung für effektiven Arbeitsschutz

Kaffeepause

15:00 Uhr Klärung konkreter Fragen aus der Personalrätearbeit und rund um Arbeits- und Gesundheitsschutz und

15:30 Uhr Feedback, Ausgabe der Teilnahmebescheinigungen
16:00 Uhr Ende der Veranstaltung


Als Referentin zum Thema BEM ist die Gesamtschwerbehindertenvertreterin am StSchA Bad Vilbel, Elke Hofmann, eingeladen.

Die Schulung ist eine Personalräteschulung nach §§ 37 bis 39 HPVG. Teilnehmende benötigen einen Entsendebeschluss ihres Personalrates nach § 30 mit Hinweis auf den Veranstalter, den Inhalt sowie Datum und Ort der Schulung. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie von der lea bildungsgesellschaft im Vorfeld der Schulung. Die Schulungskosten trägt das Land Hessen nach § 95 Abs. 3 in Verbindung mit § 35. In den Schulungskosten sind die Verpflegungskosten sowie Kosten für Tagungsräumlichkeiten (bei Online-Schulungen Bereitstellung der technischen Infrastruktur) enthalten. Für die Teilnahme sind Personalratsmitglieder nach § 39 HPVG vom Unterricht zu befreien. Falls für die Teilnahme am Lehrgang eine Reise nötig ist, hat der Personalrat nach § 35 Abs. 3 HPVG dies vorher der Leitung der Dienststelle anzuzeigen und evtl. entstehende Reisekosten werden von der Dienststelle erstattet. Für Personalräte ist die Teilnahme entgeltfrei.

Leitung: Peter Zeichner (GEW KV Friedberg)