Schulungen für Personalräte mit lea – Wie geht das?
Was ist für Teilnehmende zu beachten? Mehr Informationen
Krankheit, Arbeits- und Gesundheitsschutz und Jahresarbeitsplan des Personalrats
Personalräteschulung für den Schulamtsbezirk Frankfurt
Tagungsleitung Sebastian Guttmann
Tagungsleitung Meike Bär
Tagungsleitung Karsten Krebs
Kategorie Tarif und Recht
Ort Frankfurt am Main
Termin 02.04.25, 09:30 Uhr - 16:30 Uhr
Entgelt 225 € Entgelt PR (zahlt Land Hessen)
Art PR-Schulung
Schule ist ein Arbeitsort, an dem für die Beschäftigten mit Be- und Überlastungen konfrontiert werden. An Frankfurter Schulen sind diese vielfältig vorhanden, beispielsweise seien hier Sanierungsrückstände, marode Gebäude, aber auch Arbeitsdichte und entgrenzte Arbeitszeiten genannt. Auch aus diesen Gründen ist die Mtibestimmung beim Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz eine wichtige Aufgabe für Personalräte an Schulen, über die wir genauer informieren und diskutieren wollen. Auch die Zahl der Langzeiterkrankungen an Schulen steigt, was eine weitere Herausforderung für Personalräte darstellt, auf die wir eingehen werden. In Arbeitsgruppen wird darüber hinaus als Orientierung und Unterstützung für die alltägliche Arbeit an Schulen ein Jahresplan für die Personalratsarbeit an Schulen vorgestellt und besprochen. Auch für Fragen aus der täglichen Personalratsarbeit wird genügend Raum sein.
Programm:
Ab 9.00 Uhr Ankommen und Anmeldung
9.30 - 10.30 Uhr Neues aus GEW, Haupt- und, Gesamtpersonalrat (im Plenum)
10.30 - 10.45 Uhr Pause
10.45 - 11.30 Uhr Krankheit und Gesunheit aus Sicht der Schwerbehindertenvertretung (im Plenum)
11.30 - 11.45 Uhr Pause
11.45 - 12.30 Uhr Arbeitsschutz an Schulen (im Plenum)
12.30 - 13.30 Uhr Mittagspause
13.30 - 15.00 Uhr Jahresarbeitsplan des PR (in Arbeitsgruppen)
15.00 - 16.00 Uhr Zeit für Nachfragen der Personalräte (in Arbeitsgruppen)
Zielgruppe: Schulische Personalräte aus dem Schulamtsbezirk Frankfurt
Die Schulung ist eine Personalräteschulung nach §§ 37 bis 39 HPVG. Teilnehmer*innen benötigen für ihre Teilnahme einen Entsendebeschluss ihres Personalrates nach § 30 mit Hinweis auf den Veranstalter, den Inhalt sowie Datum und Ort der Schulung. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie von der lea bildungsgesellschaft im Vorfeld der Schulung. Die Schulungskosten trägt das Land Hessen § 95 Abs. 3 in Verbindung mit § 35. In den Schulungskosten sind die Verpflegungskosten sowie Kosten für Tagungsräumlichkeiten (bei Online-Schulungen Bereitstellung der technischen Infrastruktur) enthalten.
Falls für die Teilnahme am Lehrgang eine Reise nötig ist, hat der Personalrat nach § 35 Abs. 3 HPVG dies vorher der Leitung der Dienststelle anzuzeigen und evtl. entstehende Reisekosten werden von der Dienststelle erstattet. Für Personalräte ist die Teilnahme entgeltfrei.
Leitung: Meike Bär, Sebastian Guttmann, Karsten Krebs sowie die Gesamtpersonalratsfraktion der GEW im GPRS Frankfurt