Schulungen für Personalräte mit lea – Wie geht das?
Was ist für Teilnehmende zu beachten? Mehr Informationen
Datenschutz an Schulen für schulische Personalräte und Datenschutzbeauftragte (Grundlagen)
Leitung Roland Schäfer
Kategorie Tarif und Recht
Ort Online
Termine 25.02.25, 14:30 Uhr - 17:00 Uhr
27.02.25, 14:30 Uhr - 17:00 Uhr
Entgelt 225 € Entgelt PR (zahlt Land Hessen)
Art PR-Schulung
Schulische Personalräte überwachen die Einhaltung des Datenschutzes, ebenso die schulischen Datenschutzbeauftragten:
1. Überwachung der Einhaltung sämtlicher für den schulischen Bereich einschlägigen Datenschutzbestimmungen, einschließlich Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Erlasse
2. Datenschutz-Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
3. Ungehinderte Wahrnehmung der Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung oder Löschung) durch Eltern, Schüler*innen, Lehrkräfte und weitere Beschäftigte an Schulen
4. Rechtlicher Rahmen des Beschäftigtendatenschutzes nach hessischem und europäischem Recht
5. Grundzüge der Datenschutzpflichten des Verantwortlichen, hier: der Schulen
Vor diesem Hintergrund vermittelt diese Schulung Wissen zum Datenschutzrecht (EU-Datenschutz-Grundverordnung, Hessisches Datenschutzgesetz, Datenschutzbestimmungen des Schulrechts, Beschäftigtendatenschutz), zur Einordnung von Datenschutzsachverhalten in Kontrollverfahren sowohl der schulischen Personalräte als auch der schulischen Datenschutzbeauftragten sowie Praxisbeispiele zu diesen Themenfeldern und setzt diese Akteure in die Lage, ihren diesbezüglichen Kontrollrechten und -pflichten nachzukommen.
Dieser Lehrgang vermittelt erforderliches Wissen als Schulungs- und Bildungsveranstaltung gemäß §§ 37 bis 39 HPVG. Außerdem vermittelt er erforderliches Wissen als Fortschreibung Sachkenntnis bzw. Fachwissen der Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 (5) EU DS-GVO.
Diese Veranstaltung berücksichtigt die Neufassung des Hessischen Schulgesetzes von 2023.
Hinweis für Personalräte:
Teilnehmer*innen benötigen für ihre Teilnahme einen Entsendebeschluss ihres Personalrates nach § 30 mit Hinweis auf den Veranstalter, den Inhalt sowie Datum und Ort der Schulung. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie von der lea bildungsgesellschaft im Vorfeld der Schulung. Die Schulungskosten trägt das Land Hessen nach § 95 Abs. 3 in Verbindung mit § 35. In den Schulungskosten sind die Verpflegungskosten sowie Kosten für Tagungsräumlichkeiten (bei Online-Schulungen Bereitstellung der technischen Infrastruktur) enthalten. Falls für die Teilnahme am Lehrgang eine Reise nötig ist, hat der Personalrat nach § 35 Abs. 3 HPVG dies vorher der Leitung der Dienststelle anzuzeigen und evtl. entstehende Reisekosten werden von der Dienststelle erstattet. Für Personalräte ist die Teilnahme entgeltfrei.
Zielgruppe: Schulische Personalräte (auch GPRS/HPRS) und Datenschutzbeauftragte
Leitung: Roland Schäfer, Fachkraft für Datenschutz, dieDatenschützer Rhein Main. Neben seinem ehrenamtlichen Engagement betreibt er dieses Themenfeld auch hauptberuflich als externer Datenschutzbeauftragter und als Referent zum Thema Datenschutz.