Schulungen für Personalräte mit lea – Wie geht das?
Was ist für Teilnehmende zu beachten? Mehr Informationen
Pensionsrecht und begrenzte Dienstfähigkeit für Personalräte
Leitung Reinhard Besse
Kategorie Tarif und Recht
Ort Frankfurt
Termin 28.05.25, 10:30 Uhr - 17:00 Uhr
Entgelt 225 € Entgelt PR (zahlt Land Hessen)
Art PR-Schulung
Nach § 75 Abs. 3 HPVG besteht ein Mitwirkungsrecht des Personalrates bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand und bei Feststellung einer begrenzten Dienstfähigkeit.
Daher geht es in diesem Lehrgang um Fragen der möglichen Gestaltung der letzten Dienstjahre und Auswirkungen auf die Beamtenversorgung, um Altersgrenzen, vorzeitige Pensionierung und Grundlagen des Beamtenversorgungsrechts. Es werden auch Auswirkungen von Krankheit und als eine mögliche Folge davon die begrenzte Dienstfähigkeit behandelt.
Die Schulung ist eine Personalräteschulung nach §§ 37 bis 39 HPVG. Teilnehmer*innen benötigen für ihre Teilnahme einen Entsendebeschluss ihres Personalrates nach § 30 mit Hinweis auf den Veranstalter, den Inhalt sowie Datum und Ort der Schulung. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie von der lea bildungsgesellschaft im Vorfeld der Schulung. Die Schulungskosten trägt das Land Hessen nach § 95 Abs. 3 in Verbindung mit § 35. In den Schulungskosten sind die Verpflegungskosten sowie Kosten für Tagungsräumlichkeiten (bei Online-Schulungen Bereitstellung der technischen Infrastruktur) enthalten. Falls für die Teilnahme am Lehrgang eine Reise nötig ist, hat der Personalrat nach § 35 Abs. 3 HPVG dies vorher der Leitung der Dienststelle anzuzeigen und evtl. entstehende Reisekosten werden von der Dienststelle erstattet. Für Personalräte ist die Teilnahme entgeltfrei.
Zielgruppe: Personalräte (auch GPRS/HPRS)
Leitung: Reinhard Besse war Vorsitzender des GPRLL Kassel Land/Stadt und Leiter der Rechtsstelle der GEW Hessen und ist Rechtsberater der GEW Nordhessen.