Schulungen für Personalräte mit lea – Wie geht das?

Was ist für Teilnehmende zu beachten? Mehr Informationen

Grundlagenschulung für neu gewählte Personalräte in der westlichen Wetterau

Bereich SSA Bad Vilbel

Nr. TR0474 | Frei:

Leitung Peter Zeichner

Leitung Gabriele Scheffold

Leitung Stefani Schleyer

Leitung Philipp Jonas Sommer

Kategorie Tarif und Recht

Ort Friedberg

Termin 24.06.24, 09:00 Uhr - 16:00 Uhr

Entgelt 195 € Entgelt PR (zahlt Land Hessen)

Art PR-Schulung

 

Gemeinsam mit dem GEW-Kreisverband Friedberg und den GEW-Mitgliedern im Gesamtpersonalrat beim Staatlichen Schulamt in Bad Vilbel veranstaltet die lea bildungsgesellschaft diese eintägige Personalräteschulung. Die Schulung richtet sich an alle schulischen Personalräte in Friedberg, Bad Nauheim, Butzbach, Bad Vilbel, Rosbach und umliegende Gemeinden. Gerne können auch weitere Kolleg*innen aus dem Bereich des SSA Bad Vilbel teilnehmen.

Programm:

9.00 Uhr: Anreise und Begrüßung

ab 9.30 Beginn der Veranstaltung mit folgenden Themen:

1. Rechtsgrundlagen für die Arbeit des Personalrates
2. Geschäftsführung des Personalrates
3. Jahresarbeitsplan
4. Das Hessische Personalvertretungsgesetz (HPVG), was finde ich wo?
5. Fragen aus der Arbeit der Schulpersonalräte

Zu Top 5 können per E-Mail auch schon Fragen/Wünsche im Vorfeld eingereicht werden: Peter Zeichner per Email an pezeichner@gmx.de

Die Schulung ist eine Personalräteschulung nach §§ 37 bis 39 HPVG. Teilnehmer*innen benötigen für ihre Teilnahme einen Entsendebeschluss ihres Personalrates nach § 30 mit Hinweis auf den Veranstalter, den Inhalt sowie Datum und Ort der Schulung. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie von der lea bildungsgesellschaft im Vorfeld der Schulung. Die Schulungskosten trägt das Land Hessen nach § 95 Abs. 3 in Verbindung mit § 35. In den Schulungskosten sind die Verpflegungskosten sowie Kosten für Tagungsräumlichkeiten (bei Online-Schulungen Bereitstellung der technischen Infrastruktur) enthalten. Für die Teilnahme sind Personalratsmitglieder nach § 39 HPVG vom Unterricht zu befreien.

Falls für die Teilnahme am Lehrgang eine Reise nötig ist, hat der Personalrat nach § 35 Abs. 3 HPVG dies vorher der Leitung der Dienststelle anzuzeigen und evtl. entstehende Reisekosten werden von der Dienststelle erstattet.

Für Personalräte ist die Teilnahme entgeltfrei.

Referent*innen: Gabi Hartmann, Stefani Schleyer, Indira Trauschold, Philipp Sommer (Mitglieder des Gesamtpersonalrates) und Peter Zeichner, Mitglied und Vorsitzender des Hauptpersonalrates Schule am HMKB