Schulungen für Personalräte mit lea – Wie geht das?

Was ist für Teilnehmende zu beachten? Mehr Informationen

Die neue Datenschutzverordnung für Schulen in Hessen

Nr. TR0456 | Frei:

Leitung Roland Schäfer

Kategorie Tarif und Recht

Ort Online

Termin 28.05.24, 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Entgelt 95 € Entgelt PR (zahlt Land Hessen)

Art PR-Schulung

 

Seit Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung im Jahr 2018 sind zahlreiche Gesetze neu gefasst und angepasst worden. So auch das Hessische Schulgesetz im Jahr 2023. Dieses Gesetz enthält zahlreiche Ermächtigungen zum Erlass von Verordnungen durch das Hessischen Kultusministerium zum Thema Schuldatenschutz . Dies ist jetzt geschehen. Die neue Schul-Datenschutzverordnung für Hessen greift zahlreiche neue Themen auf und ist ein deutlich umfassenderes Werk als ihre Vorgängerin.

Bisherige Themen sind:
1. Zulässigkeit der Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung
2. Organisation des Datenschutzes an Schulen
3. Der/ die schulische Datenschutzbeauftragte

Neue Themen sind hinzugekommen:
1. Aktenführung
2. Nutzung der Lehrer- und Schülerdatenbank - LUSD
3. Das Schulportal Hessen
4. Klassenbücher und Kurshefte
5. Schülerausweis
6. Erreichbarkeit der Eltern per E-Mail
7. Einsatz von Videokonferenzsystemen
und vieles mehr.

Vor diesem Hintergrund vermittelt diese Schulung Wissen zum Datenschutzrecht (EU-Datenschutz-Grundverordnung, Hessisches Schulgesetz, Beschäftigtendatenschutz), zur Einordnung von Datenschutzsachverhalten in Kontrollverfahren sowohl der schulischen Personalräte als auch der schulischen Datenschutzbeauftragten und setzt diese Akteure in die Lage, ihren diesbezüglichen Kontrollrechten und -pflichten nachzukommen.

Dieser Lehrgang vermittelt erforderliches Wissen als Schulungs- und Bildungsveranstaltung gemäß § 40 (2) HPVG. Außerdem vermittelt er erforderliches Wissen als Fortschreibung Sachkenntnis bzw. Fachwissen der Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 (5) EU DS-GVO.
Diese Veranstaltung berücksichtigt die Neufassung des Hessischen Schulgesetzes von 2023.

Hinweis für Personalräte:
Falls für die Teilnahme am Lehrgang eine Reise nötig ist, hat der Personalrat nach § 42 Abs. 3 HPVG dies vorher dem Leiter der Dienststelle anzuzeigen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die als Personlaräte teilnehmen, benötigen für ihre Teilnahme einen Entsendebeschluss ihres Personalrates mit Hinweis auf den Veranstalter, den Inhalt sowie Datum und Ort der Schulung. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie von der lea Bildungsgesellschaft im Vorfeld der Schulung. Die Schulungskosten trägt das Land Hessen. In den Schulungskosten sind die Verpflegungskosten enthalten. Für Personalräte ist die Teilnahme entgeltfrei.

Zielgruppe: Schulische Personalräte (auch GPRS u. HPRS) und Datenschutzbeauftragte

Leitung: Roland Schäfer, Fachkraft für Datenschutz, dieDatenschützer Rhein Main. Neben seinem ehrenamtlichen Engagement betreibt er dieses Themenfeld auch hauptberuflich als externer Datenschutzbeauftragter und als Referent zum Thema Datenschutz.