Schulungen für Personalräte mit lea – Wie geht das?

Was ist für Teilnehmende zu beachten? Mehr Informationen

Praxisworkshop Datenschutz: Das Verarbeitungsverzeichnis

Nr. TR0406 | Frei:

Leitung Roland Schäfer

Kategorie Tarif und Recht

Ort Frankfurt

Termin 25.06.24, 10:00 Uhr - 16:00 Uhr

Entgelt 195 € Entgelt PR (zahlt Land Hessen)

Art PR-Schulung

 

Schulische Personalräte überwachen die Einhaltung des Datenschutzes, ebenso die schulischen Datenschutzbeauftragten.

1. Zu den Pflichten an der Schule zählt auch die Dokumentation von Verarbeitungen, d.h. die Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses. Es ist ein Instrument der schulischen Revisionskontrolle zum Datenschutz und ergänzt die Nachweis-, Informations- und Benachrichtigungspflichten der Schule.
2. Im Zentrum steht die Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses und die Auflistung von den einschlägigen schulischen Verarbeitungen.
3. Methoden zur laufenden Fortentwicklung der schulischen Datenschutzdokumentation werden vorgestellt.
4. Die Meldung und Benachrichtigung an die Datenschutzaufsichtsbehörde - der "Data Breach" - werden erörtert.

Vor diesem Hintergrund vermittelt diese Schulung vertieftes Wissen zum Datenschutzrecht (EU Datenschutz-Grundverordnung, Hessisches Datenschutzgesetz, Datenschutzbestimmungen des Schulrechts, Beschäftigtendatenschutz), zur Einordnung von Datenschutzsachverhalten in Kontrollverfahren sowohl der schulischen Personalräte als auch der schulischen Datenschutzbeauftragten, sowie Praxisbeispiele zu diesen Themenfeldern und setzt diese Akteure in die Lage, ihren diesbezüglichen Kontrollrechten und -pflichten nachzukommen.

Dieser Lehrgang vermittelt erforderliches Wissen als Schulungs- und Bildungsveranstaltung gemäß § 40 (2) HPVG. Außerdem vermittelt er erforderliches Wissen als Fortschreibung des Fachwissens als Datenschutzbeauftragter nach Art 37 (5) EU DS-GVO.
Diese Veranstaltung berücksichtigt die Neufassung des Hessischen Schulgesetzes von 2023.

Hinweis für Personalräte:
Falls für die Teilnahme am Lehrgang eine Reise nötig ist, hat der Personalrat nach § 42 Abs. 3 HPVG dies vorher dem Leiter der Dienststelle anzuzeigen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die als Personlaräte teilnehmen, benötigen für ihre Teilnahme einen Entsendebeschluss ihres Personalrates mit Hinweis auf den Veranstalter, den Inhalt sowie Datum und Ort der Schulung. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie von lea Bildungsgesellschaft im Vorfeld der Schulung.
Die Schulungskosten trägt das Land Hessen. In den Schulungskosten sind die Verpflegungskosten enthalten. Für Personalräte ist die Teilnahme entgeltfrei.

Zielgruppe: schulische Personalräte (auch GPRS u. HPRS), schulische Datenschutzbeauftragte

Leitung: Roland Schäfer, Fachkraft für Datenschutz, dieDatenschützer Rhein Main. Neben seinem ehrenamtlichen Engagement betreibt er dieses Themenfeld auch hauptberuflich als externer Datenschutzbeauftragter und als Referent zum Thema Datenschutz.