Schulungen für Personalräte mit lea – Wie geht das?

Was ist für Teilnehmende zu beachten? Mehr Informationen

Datenschutz an Schulen für schulische Personalräte und Datenschutzbeauftragte (Grundlagen)

Nr. TR0405 | Frei:

Leitung Roland Schäfer

Kategorie Tarif und Recht

Ort Frankfurt

Termin 06.06.24, 10:00 Uhr - 16:00 Uhr

Entgelt 195 € Entgelt PR (zahlt Land Hessen)

Art PR-Schulung

 

Schulische Personalräte überwachen die Einhaltung des Datenschutzes, ebenso die schulischen Datenschutzbeauftragten:

1. Überwachung der Einhaltung sämtlicher für den schulischen Bereich einschlägigen Datenschutzbestimmungen, einschließlich Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Erlasse
2. Datenschutz-Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
3. Ungehinderte Wahrnehmung der Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung oder Löschung) durch Eltern, Schüler*innen, Lehrkräfte und weitere Beschäftigte an Schulen
4. Rechtlicher Rahmen des Beschäftigtendatenschutzes nach hessischem und europäischem Recht
5. Grundzüge der Datenschutzpflichten des Verantwortlichen, hier: der Schulen

Vor diesem Hintergrund vermittelt diese Schulung Wissen zum Datenschutzrecht (EU-Datenschutz-Grundverordnung, Hessisches Datenschutzgesetz, Datenschutzbestimmungen des Schulrechts, Beschäftigtendatenschutz), zur Einordnung von Datenschutzsachverhalten in Kontrollverfahren sowohl der schulischen Personalräte als auch der schulischen Datenschutzbeauftragten sowie Praxisbeispiele zu diesen Themenfeldern und setzt diese Akteure in die Lage, ihren diesbezüglichen Kontrollrechten und -pflichten nachzukommen.

Dieser Lehrgang vermittelt erforderliches Wissen als Schulungs- und Bildungsveranstaltung gemäß § 40 (2) HPVG. Außerdem vermittelt er erforderliches Wissen als Fortschreibung Sachkenntnis bzw. der Fachwissen als Datenschutzbeauftragter nach Art 37 (5) EU DS-GVO.
Diese Veranstaltung berücksichtigt die Neufassung des Hessischen Schulgesetzes von 2023.

Hinweis für Personalräte:
Falls für die Teilnahme am Lehrgang eine Reise nötig ist, hat der Personalrat nach § 42 Abs. 3 HPVG dies vorher dem Leiter der Dienststelle anzuzeigen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die als Personlaräte teilnehmen, benötigen für ihre Teilnahme einen Entsendebeschluss ihres Personalrates mit Hinweis auf den Veranstalter, den Inhalt sowie Datum und Ort der Schulung. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie von lea Bildungsgesellschaft im Vorfeld der Schulung.
Die Schulungskosten trägt das Land Hessen. In den Schulungskosten sind die Verpflegungskosten enthalten. Für Personalräte ist die Teilnahme entgeltfrei.

Zielgruppe: Schulische Personalräte (auch GPRLL u. HPRLL) und Datenschutzbeauftragte

Leitung: Roland Schäfer, Fachkraft für Datenschutz, dieDatenschützer Rhein Main. Neben seinem ehrenamtlichen Engagement betreibt er dieses Themenfeld auch hauptberuflich als externer Datenschutzbeauftragter und als Referent zum Thema 'Datenschutz'.