Schulungen für Personalräte mit lea – Wie geht das?

Was ist für Teilnehmende zu beachten? Mehr Informationen

Rechtsfragen für Personalräte II: Beamtenrecht

Nr. TR0399 | Frei:

Leitung Heike Lühmann

Kategorie Tarif und Recht

Ort Fuldatal

Termin 21.05.24, 10:00 Uhr - 17:00 Uhr

Entgelt 195 € Entgelt PR (zahlt Land Hessen)

Art PR-Schulung

 

In dieser eintägigen Personalräteschulung werden wichtige beamtenrechtliche Bestimmungen behandelt, deren Kenntnis für die Alltagsarbeit von Personalräten notwendig ist. Die behandelten Lehrgangsinhalte reichen von den Grundsätzen des Berufsbeamtentums, Einstellung, Probezeit und Verbeamtung, über die dienstliche Beurteilung, Personalakten, Besoldung, Beförderungsstellen nach A 14 und Funktionsstellenbesetzung bis zu Abordnung, Versetzung, Ruhestand, Dienstunfähigkeit und begrenzte Dienstfähigkeit.

Die Schulung ist eine Personalräteschulung nach § 40 Abs. 2 Satz 3 und § 93 Abs. 4 HPVG. Falls für die Teilnahme am Lehrgang eine Reise nötig ist, hat der Personalrat nach § 42 Abs. 3 HPVG dies vorher der Leitung der Dienststelle anzuzeigen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer benötigen für ihre Teilnahme einen Entsendebeschluss ihres Personalrates mit Hinweis auf den Veranstalter, den Inhalt sowie Datum und Ort der Schulung. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie von lea Bildungsgesellschaft im Vorfeld der Schulung. Die Schulungskosten trägt das Land Hessen. In den Schulungskosten sind die Verpflegungskosten enthalten. Für Personalräte ist die Teilnahme entgeltfrei.

Hinweis: Die lea-Fortbildungen "Rechtsfragen für Personalräte I / II / III" können unabhängig voneinander besucht werden. Die Kennzeichnung mit den römischen Ziffern I, II, III bedeutet nicht, dass diese Fortbildungen aufeinander aufbauen.

Zielgruppe: Schulische Personalräte (auch GPRS/HPRS)

Leitung: Heike Lühmann war langjähriges Mitglied der GEW-Fraktion im Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) und ist im GEW-Rechtsberatungsteam Nordhessen.