Schulungen für Personalräte mit lea – Wie geht das?

Was ist für Teilnehmende zu beachten? Mehr Informationen

Datenschutz an Schulen - Vertiefungsseminar

Für schulische Personalräte und Datenschutzbeautragte

Nr. T9362 | Frei:

Seminarleitung Roland Schäfer

Kategorie Personalräte-Schulungen

Ort Frankfurt

Termin 05.07.23, 10:00 Uhr - 16:00 Uhr

Entgelt 175 € Entgelt PR (zahlt Land Hessen)

Art PR-Schulung

 

Schulische Personalräte überwachen die Einhaltung des Datenschutzes, ebenso die schulischen Datenschutzbeauftragten.

1. Umfassende Datenschutzpflichten des Verantwortlichen, hier: der Schulen; Informationspflichten, Dokumentationspflichten, Datenschutz durch Technik, Datenschutzbeauftragte*r, Datenschutz-Folgenabschätzung, Rechenschafts-pflichten und Haftung
2. Der rechtliche Rahmen des Beschäftigtendatenschutzes nach hessischem und europäischem Recht; Vertiefung anhand von Beispielen und Gerichts-entscheidungen
3. Praxisbeispiel, Übung: Nutzung privater PCs (und anderer Technik) für schulische Zwecke
4. Einbindung und Zusammenarbeit mit der Datenschutzaufsichtsbehörde
5. Auffrischung: Datenschutz-Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Vor diesem Hintergrund vermittelt diese Schulung vertieftes Wissen zum Datenschutzrecht (EU Datenschutz-Grundverordnung, Hessisches Datenschutzgesetz, Datenschutzbestimmungen des Schulrechts, Beschäftigtendatenschutz), zur Einordnung von Datenschutzsachverhalten in Kontrollverfahren sowohl der schulischen Personalräte als auch der schulischen Datenschutzbeauftragten, sowie Praxisbeispiele zu diesen Themenfeldern und setzt diese Akteure in die Lage, ihren diesbezüglichen Kontrollrechten und -pflichten nachzukommen.

Dieser Lehrgang vermittelt erforderliches Wissen als Schulungs- und Bildungsveranstaltung gemäß § 40 (2) HPVG. Außerdem vermittelt er erforderliches Wissen als Fortschreibung des Fachwissens als Datenschutzbeauftragter nach Art 37 (5) EU DS-GVO.
Diese Veranstaltung berücksichtigt die Neufassung des Hessischen Schulgesetzes von 2023.

Hinweis für Personalräte:
Falls für die Teilnahme am Lehrgang eine Reise nötig ist, hat der Personalrat nach § 42 Abs. 3 HPVG dies vorher dem Leiter der Dienststelle anzuzeigen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die als Personlaräte teilnehmen, benötigen für ihre Teilnahme einen Entsendebeschluss ihres Personalrates mit Hinweis auf den Veranstalter, den Inhalt sowie Datum und Ort der Schulung. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie von lea Bildungsgesellschaft im Vorfeld der Schulung.
Die Schulungskosten trägt das Land Hessen. In den Schulungskosten sind die Verpflegungskosten enthalten. Für Personalräte ist die Teilnahme entgeltfrei.


Zielgruppe: schulische Personalräte (auch GPRLL u. HPRLL), schulische Datenschutzbeauftragte

Seminarleitung: Roland Schäfer, Fachkraft für Datenschutz, dieDatenschützer Rhein Main. Neben seinem ehrenamtlichen Engagement betreibt er dieses Themenfeld auch hauptberuflich als externer Datenschutzbeauftragter und als Referent zum Thema 'Datenschutz'.