Schulungen für Personalräte mit lea – Wie geht das?

Was ist für Teilnehmende an Personalratsschulungen zu beachten?

(1) Schulungen für Personalräte kostenfrei

Die GEW fordert seit Jahren die Übernahme aller anfallenden Fortbildungskosten der Beschäftigten durch den Arbeitgeber – wie in anderen Bereichen des Öffentlichen Dienstes und in der Privatwirtschaft auch. Die rechtliche Handhabe bietet das HPVG: Sofern der Personalrat die Teilnahme an der Fortbildung beschlossen hat, sind die Kosten der Schulung nach § 40 Abs. 2, i.V.m. § 42 Abs. 1 u. 3 HPVG, von der Dienststelle zu tragen. Die Schulung ist für das teilnehmende Personalratsmitglied kostenfrei. Die in der Einladung zur Fortbildung ausgewiesenen Kosten werden von lea bildungsgesellschaft bei den Dienststellen bzw. den Staatlichen Schulämtern geltend gemacht.

(2) Das Land Hessen ist in der Pflicht, für die PR-Schulungen aufzukommen

In der jüngsten Novellierung des HPVG vom Dezember 2015 hat der Gesetzgeber klargestellt: „Die durch die Tätigkeit des Personalrats entstehenden Kosten einschließlich der Kosten für Rechtsstreitigkeiten der Schulpersonalräte in Personalvertretungsangelegenheiten trägt das Land“ (§93 Abs. 4 HPVG).

(3) Abtretungserklärung

Voraussetzung dafür ist eine unterschriebene „Abtretungserklärung“, die lea bildungsgesellschaft allen Teilnehmenden nach der Anmeldung zusendet. Durch die Abtretungserklärung sind die Teilnehmenden von möglichen Auseinandersetzungen und Nachfragen seitens der Dienstelle/den Schulämtern entlastet.

(4) Entsende-Beschluss des Personalrats

Für die Teilnahme an der PR-Schulung ist ein Entsende-Beschluss des Personalrats erforderlich. Die entsprechende Vorlage ist bei lea erhältlich. Der Beschluss des Personalrats über die Teilnahme ist anschließend zur Schulung mitzubringen.

(5) Dienstbefreiung

Da eine PR-Schulung der Personalratsarbeit dient, erhalten Personalräte – sofern ein Beschluss des Personalrates über die Teilnahme vorliegt und die Teilnahme an den Dienststellenleiter / die Dienststellenleiterin gemeldet wurde – in aller Regel eine Dienstbefreiung.

(6) Erstattung der Reisekosten

Teilnehmende an PR-Schulungen haben Anspruch auf Erstattung der Reisekosten. Die Dienstreise muss dem staatlichen Schulamt vor Antritt angezeigt und per Reisekostenantrag individuell über den Dienstweg beantragt bzw. abgerechnet werden.

(7) Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt online, per E-Mail, telefonisch über lea bildungsgesellschaft. 

Wer mit mehr als einem Personalratsmitglied pro Schule an einer PR-Schulung teilnimmt, sollte alle Teilnehmenden namentlich und mit der Adresse der jeweiligen Schule bei lea bildungsgesellschaft anmelden.
anmeldung@lea-bildung.de
 069–971293 27 
 069–971293 28 

(8) Zur Schulung mitbringen

Die ausgefüllte Abtretungserklärung und der Entsende-Beschluss des Personalrats über die Teilnahme an der Schulung sind zur Schulung mitzubringen.