Datenschutz an Schulen: Vertiefungsseminar

Nr. TR0889 | Frei:

Leitung Roland Schäfer

Kategorie Tarif und Recht

Ort Frankfurt

Termin 25.06.25, 10:00 Uhr - 16:00 Uhr

Entgelt 225 € Entgelt PR (zahlt Land Hessen)

Art PR-Schulung

 

Schulische Personalräte überwachen die Einhaltung des Datenschutzes, ebenso die schulischen Datenschutzbeauftragten.

1. Umfassende Datenschutzpflichten des Verantwortlichen, hier: der Schulen; Informationspflichten, Dokumentationspflichten, Datenschutz durch Technik, Datenschutzbeauftragte*r, Datenschutz-Folgenabschätzung, Rechenschafts-pflichten und Haftung
2. Der rechtliche Rahmen des Beschäftigtendatenschutzes nach hessischem und europäischem Recht; Vertiefung anhand von Beispielen und Gerichts-entscheidungen
3. Praxisbeispiel, Übung: Nutzung privater PCs (und anderer Technik) für schulische Zwecke
4. Einbindung und Zusammenarbeit mit der Datenschutzaufsichtsbehörde
5. Auffrischung: Datenschutz-Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Vor diesem Hintergrund vermittelt diese Schulung vertieftes Wissen zum Datenschutzrecht (EU Datenschutz-Grundverordnung, Hessisches Datenschutzgesetz, Datenschutzbestimmungen des Schulrechts, Beschäftigtendatenschutz), zur Einordnung von Datenschutzsachverhalten in Kontrollverfahren sowohl der schulischen Personalräte als auch der schulischen Datenschutzbeauftragten, sowie Praxisbeispiele zu diesen Themenfeldern und setzt diese Akteure in die Lage, ihren diesbezüglichen Kontrollrechten und -pflichten nachzukommen.

Dieser Lehrgang vermittelt erforderliches Wissen als Schulungs- und Bildungsveranstaltung gemäß §§ 37 bis 39 HPVG. Außerdem vermittelt er erforderliches Wissen als Fortschreibung des Fachwissens als Datenschutzbeauftragter nach Art 37 (5) EU DS-GVO.
Diese Veranstaltung berücksichtigt die Neufassung des Hessischen Schulgesetzes von 2023.

Hinweis für Personalräte:
Teilnehmer*innen benötigen für ihre Teilnahme einen Entsendebeschluss ihres Personalrates nach § 30 mit Hinweis auf den Veranstalter, den Inhalt sowie Datum und Ort der Schulung. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie von der lea bildungsgesellschaft im Vorfeld der Schulung. Die Schulungskosten trägt das Land Hessen nach § 95 Abs. 3 in Verbindung mit § 35. In den Schulungskosten sind die Verpflegungskosten sowie Kosten für Tagungsräumlichkeiten (bei Online-Schulungen Bereitstellung der technischen Infrastruktur) enthalten. Falls für die Teilnahme am Lehrgang eine Reise nötig ist, hat der Personalrat nach § 35 Abs. 3 HPVG dies vorher der Leitung der Dienststelle anzuzeigen und evtl. entstehende Reisekosten werden von der Dienststelle erstattet. Für Personalräte ist die Teilnahme entgeltfrei.

Zielgruppe: schulische Personalräte (auch GPRS u. HPRS), schulische Datenschutzbeauftragte

Leitung: Roland Schäfer, Fachkraft für Datenschutz, dieDatenschützer Rhein Main. Neben seinem ehrenamtlichen Engagement betreibt er dieses Themenfeld auch hauptberuflich als externer Datenschutzbeauftragter und als Referent zum Thema Datenschutz.