Praxisworkshop Datenschutz: Bestellung von schulischen Datenschutzbeauftragten

Nr. TR0651 | Frei:

Leitung Roland Schäfer

Kategorie Tarif und Recht

Ort Frankfurt

Termin 05.12.24, 10:00 Uhr - 16:00 Uhr

Entgelt 195 € Entgelt PR (zahlt Land Hessen)

Art PR-Schulung

 

Schulische Personalräte überwachen die Einhaltung des Datenschutzes, ebenso die schulischen Datenschutzbeauftragten.

1. Bei der Bestellung von schulischen Datenschutzbeauftragten hat der Personalrat mitzubestimmen - auch bei dessen Abberufung.
2. Dabei muss er die Fachkunde von schulischen Datenschutzbeauftragten einschätzen, ihre Aufgaben und die Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit kennen.
3. Wir erarbeiten eine Ergänzungsvereinbarung zum Dienstverhältnis für die Tätigkeit als schulischer Datenschutzbeauftragter, die durch eine Dienstvereinbarung unterstützt werden kann.
4. Wir erarbeiten einen Kriterienkatalog für Aufgaben, Fachkunde und Rahmenbedingungen für die Tätigkeit als schulische Datenschutzbeauftragte.

Vor diesem Hintergrund vermittelt diese Schulung vertieftes Wissen zum Datenschutzrecht (EU Datenschutz-Grundverordnung, Hessisches Datenschutzgesetz, Datenschutzbestimmungen des Schulrechts, Beschäftigtendatenschutz), zur Einordnung von Datenschutzsachverhalten in Kontrollverfahren sowohl der schulischen Personalräte als auch der schulischen Datenschutzbeauftragten sowie Praxisbeispiele zu diesen Themenfeldern und setzt diese Akteure in die Lage, ihren diesbezüglichen Kontrollrechten und -pflichten nachzukommen.

Dieser Lehrgang vermittelt erforderliches Wissen als Schulungs- und Bildungsveranstaltung gemäß § 40 (2) HPVG. Außerdem vermittelt er erforderliches Wissen als Fortschreibung des Fachwissens als Datenschutzbeauftragter nach Art 37 (5) EU DS-GVO.
Diese Veranstaltung berücksichtigt die Neufassung des Hessischen Schulgesetzes von 2023.

Hinweis für Personalräte:
Falls für die Teilnahme am Lehrgang eine Reise nötig ist, hat der Personalrat nach § 42 Abs. 3 HPVG dies vorher dem Leiter der Dienststelle anzuzeigen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die als Personlaräte teilnehmen, benötigen für ihre Teilnahme einen Entsendebeschluss ihres Personalrates mit Hinweis auf den Veranstalter, den Inhalt sowie Datum und Ort der Schulung. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie von lea Bildungsgesellschaft im Vorfeld der Schulung.
Die Schulungskosten trägt das Land Hessen. In den Schulungskosten sind die Verpflegungskosten enthalten. Für Personalräte ist die Teilnahme entgeltfrei.

Zielgruppe: Personalräte (auch GPRS/HPRS), Datenschutzbeauftragte

Leitung: Roland Schäfer, Fachkraft für Datenschutz, dieDatenschützer Rhein Main. Neben seinem ehrenamtlichen Engagement betreibt er dieses Themenfeld auch hauptberuflich als externer Datenschutzbeauftragter und als Referent zum Thema Datenschutz.