Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bildungsangebote (AGB)

Anmeldung

Die Anmeldung zu lea Bildungsangeboten und Fortbildungen kann online über die Homepage www.lea-bildung.de, telefonisch oder schriftlich per E-Mail (anmeldung@lea-bildung.de), Brief oder Fax mit Anmeldebogen bei lea gemeinnützige bildungsgesellschaft der GEW Hessen mbH (nachfolgend lea bildung genannt) vorgenommen werden. Nach der Bearbeitung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung (in der Regel per E-Mail). Mit Zugang der Bestätigung durch lea bildung kommt ein Vertrag zustande. Die jeweilige Teilnehmerzahl ist in der Regel begrenzt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt lea bildung dies so schnell wie möglich mit. Kann eine Veranstaltung aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht stattfinden, so teilt lea bildung dies so schnell wie möglich, spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn, mit. Grundsätzlich sind Seminar/Tagungsverpflegungskosten nicht im Entgelt für lea-Bildungsveranstaltungen enthalten.

Zahlungsbedingungen

Die Entgelte für die Bildungs- und Fortbildungsangebote werden am Seminartag per Lastschrifteinzug fällig. Kann eine Lastschrift durch lea bildung nicht vollzogen werden oder wird eine Lastschrift ungerechtfertigt zurückgezogen, hat der Teilnehmer/ die Teilnehmerin die lea bildung hieraus entstehenden Kosten zu tragen, sowie im Konfliktfall die Kosten eines hieraus entstehenden Mahnverfahrens zu übernehmen.

Teilnahmebescheinigung und Rechnung

Die Teilnahmebescheinigung und der Kostenbeleg/Quittung werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in der Regel am Seminartag durch ihre Seminarleiterinnen oder Seminarleiter überreicht.

Rücktritt und Kündigung

1. Der Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung soll schriftlich erfolgen.
Erfolgt der Rücktritt nicht schriftlich oder erscheint die Teilnehmerin/der Teilnehmer nicht, so ist die Teilnehmerin / der Teilnehmer zur Zahlung des vollen Veranstaltungsentgelts verpflichtet.

2. Ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden bei Rücktritt 50 % des Veranstaltungsentgeltes fällig.

3. Erfolgt der Rücktritt im Zeitraum von 14 Tagen nach Anmeldebestätigung bzw. bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 € berechnet.

4. Der Rücktritt von einer Veranstaltung ist innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldebestätigung lea kostenfrei.

Zur Erläuterung: lea bildung mietet bei ihren Kooperationspartnern in Tagungshäusern, Schulen, Hotels etc. die Tagungsräume an und bucht Übernachtungen/ Tagungsverpflegung. Für die Stornierung von Räumen etc. fallen Kosten und Gebühren an, die wir weitergeben müssen. Das gleiche gilt für Geschäfts- und Kooperationspartnern bei der Durchführung von Bildungsreisen. Daher bittet lea bildung um Verständnis, dass wir uns eine Gebühr für den Rücktritt vorbehalten müssen. Ebenso ist es bei sehr kurzfristigen Absagen häufig nicht möglich noch andere Interessenten dazu zu gewinnen, so dass für eine/n zurückgetretene/n Teilnehmer/in lea bildung die Lasten zu tragen hätte.

Reisen

Bei allen Reisen, die lea bildung durchführt, werden durch lea bildungsgesellschaft die gesetzlichen Regelungen zum Verbraucherschutz (Insolvenzschutz) eingehalten. Darüber hinaus weist lea bildung darauf hin, dass sie weder für den Reiserücktritt, noch den Krankenrücktransport, Reisegepäckverlust und/oder Sach- oder Personenschäden, noch für eventuell am Reiseziel eintretende Krankheiten oder Schäden haftet. Weiter können in Einzelfällen zusätzliche Eintrittsgebühren oder nicht vorhersehbare Materialkosten fällig werden. In aller Regel sind bei eintägigen Reisen die Verpflegungskosten nicht enthalten.
Bei allen Reisen, insbesondere Flugreisen, wird veranstaltungsabhängig das volle Entgelt im Voraus, spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn, per Lastschrift fällig. Für alle Reisen, insbesondere Flugreisen werden bei einem eventuellen Rücktritt zum 14. Tag vor Reisebeginn 100% der Gebühren fällig. Erfolgt der Rücktritt von einer Reise früher, werden mindestens 50% der gesamten Gebühren fällig.

Zur Erläuterung: lea bildung mietet bei ihren Kooperationspartnern in Tagungshäusern, Schulen, Hotels etc. die Tagungsräume an und bucht Übernachtungen/ Tagungsverpflegung. Für die Stornierung von Räumen etc. fallen Kosten und Gebühren an, die wir weitergeben müssen. Das gleiche gilt für Geschäfts- und Kooperationspartnern bei der Durchführung von Bildungsreisen. Daher bittet lea bildung um Verständnis, dass wir uns eine Gebühr für den Rücktritt vorbehalten müssen. Ebenso ist es bei sehr kurzfristigen Absagen häufig nicht möglich noch andere Interessenten dazu zu gewinnen, so dass für eine/n zurückgetretene/n Teilnehmer/in lea bildung die Lasten zu tragen hätte.

Der/die Teilnehmer*in hat das Recht, eine Ersatzperson zu benennen, die an seiner/ihrer Stelle die Reise antritt. Dies hat er/sie spätestens sieben Tage vor Reisebeginn schriftlich zu erklären. lea bildung ist berechtigt, nachweisbare Mehrkosten, die durch den Eintritt einer Ersatzperson entstehen, zu verlangen. Teilnehmer*in und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner. lea bildung kann der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.

Für alle Auslandsreisen ist ein gültiger Reisepass/Personalausweis bzw. Kinderausweis erforderlich. Teilnehmer*innen, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, müssen rechtzeitig die notwendigen Visa beantragen. lea bildung informiert über eventuell notwendige Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. Über etwaige Änderungen werden die Teilnehmer*innen, sobald diese bekannt werden, unverzüglich unterrichtet. Für die Einhaltung der Bestimmungen ist der/die Teilnehmer*n alleine verantwortlich.

Die vertragliche Haftung von lea bildung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers/der Teilnehmer*in nicht schuldhaft herbeigeführt wurde.

Die Reisen sind nicht in allen Bestandteilen behindertengerecht. Nähere Informationen sind in der Geschäftsstelle erhältlich.

Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit an die lea Geschäftsstelle wenden.

Weitere Informationen für Buchungen von Pauschalreise nach § 651 a des Bürgerlichen Gesetzesbuches finden Sie hier.

Ausfall, Änderungen und Verlegung von Veranstaltungen

lea bildung hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichenden Anmeldungen, Veranstaltungen abzusagen. Ein Anspruch auf Durchführung der jeweiligen Veranstaltung besteht nicht. Etwaige Ersatztermine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Jegliche Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Terminen sind ausgeschlossen. Die jeweiligen Veranstaltungsorte werden rechtzeitig vor Beginn mitgeteilt. lea bildung behält sich das Recht vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen. Änderungen des Programms sind ebenfalls vorbehalten.

Dozentenwechsel

lea bildung behält sich das Recht vor, einen Wechsel in der Person des jeweiligen Dozenten vorzunehmen. Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel der Dozenten und Verschiebungen im Ablaufplan weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts.

Urheberrechtlicher Schutz

Die Lehrinhalte sowie überlassenen Unterlagen stellen das geistige und alleinige Eigentum des jeweiligen Dozenten oder von lea bildung dar. Jede/r angemeldete Teilnehmer/in hat das Recht, die im Rahmen der Seminare angebotenen Inhalte für ihre / seine persönlichen Zwecke zu verwenden, für sich auszudrucken oder als Dateien zu speichern. Die Teilnehmer/innen dürfen an Dritte keine Kopien der Unterlagen – sei es entgeltlich oder unentgeltlich – weitergeben, vermieten, verleihen oder in anderer Form Kopierrechte abtreten. Die bereitgestellten Inhalte sind durch lea bildung, Dozenten und Lizenzinhaber urheberrechtlich geschützt. Alle dadurch begründeten Rechte, insbesondere das des Nachdrucks, der Übersetzung, der Wiedergabe auf fotomechanischen oder ähnlichen Wegen, der Speicherung und Verarbeitung mit Hilfe der EDV oder ihrer Verbreitung in Computernetzen bleiben – auch auszugsweise – den Urhebern und Lizenzinhabern vorbehalten.

Haftung

lea bildung ist um die Richtigkeit der übermittelten Inhalte in vollem Umfang bemüht. Gleichwohl kann diese nicht garantiert werden. Eine Haftung für Schäden durch unzutreffende Inhalte und Empfehlungen, technische Ausfälle oder sonstige Unzulänglichkeiten ist ausgeschlossen. lea bildung haftet auf Schadensersatz nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet lea bildung nur und begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen.

Datenspeicherung

Durch die Anmeldung erklärt sich die Teilnehmerin /der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Seminarabwicklung einverstanden. Die Übermittlung von Daten auf elektronischem Wege erfolgt auf freiwilliger Basis. lea bildung versichert, Daten nicht an Dritte weiter zu gegeben. Zur Sicherstellung der unmittelbaren Geschäftstätigkeit arbeitet lea bildungsgesellschaft mit vertrauenswürdigen EDV-Firmen zusammen. Bitte informieren Sie sich über unsere Datenschutzerklärung hier: www.lea-bildung.de/servicemenue/impressum-und-kontaktdaten/datenschutz/

Evaluation

lea bildung ist verpflichtet Veranstaltungen zu evaluieren. Daher bitten wir alle Teilnehmer/innen, sich an der in allen Seminaren und Veranstaltungen am Ende stattfindenden Befragung zu beteiligen.

Material und Kopierkosten

Im Seminarentgelt sind in der Regel die Materialkosten enthalten. In einzelnen Fällen können zusätzliche Materialkosten entstehen.

Vertragsergänzungen

Vertragsergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort und für den kaufmännischen Verkehr vereinbarter Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Salvatorische Klausel – Unwirksamkeit von Vertragsbedingungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

lea gemeinnützige bildungsgesellschaft mbH

Frankfurt/Main, 29.06.2018